Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Chamaeleon©A.Gabanyi

Internationaler Artenschutz

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) wurde 1973 ins Leben gerufen, um Tier- und Pflanzenarten, die durch den Handel bedroht sind, vor der Ausrottung zu bewahren. Ohne dieses einzigartige internationale Abkommen stünde es heute um Elefanten, Wale, Meeresschildkröten und viele andere Arten wesentlich schlechter. Inzwischen haben 175 Staaten  die Konvention unterzeichnet und etwa 28.000 Pflanzen- und 5.000 Tierarten unter Schutz gestellt.

CITES CoP15

Die 15. WA-Konferenz fand vom 13. bis 25. März 2010 in Doha (Katar) statt. Anträge zur Freigabe des Elfenbeinhandels und zur Lockerung des Elefantenschutzes wurden abgeschmettert, der Handel mit Amphibien und Reptilien wurde eingeschränkt. Allerdings scheiterten wichtige Schutzvorhaben für Haie, Korallen und den Roten Thun.

Hintergrund: Handelsbeschränkungen für gefährdete Arten

Das WA reglementiert den internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen und hieraus gewonnenen Produkten. Es ist eines der effektivsten internationalen Artenschutzabkommen, weil es verbindliche Handelsvorschriften sowie Sanktionsmöglickeiten vorsieht. Durch die große Anzahl an momentan 175 Vertragsstaaten besitzt es zudem fast weltweite Gültigkeit. Entsprechend versuchen Interessengruppen des Handels, der Holzwirtschaft, der Fischerei und der Jagd die Unterschutzstellung von Arten zu verhindern und das WA zu unterminieren.

Das WA listet geschützte Arten in drei Schutzkategorien, die sogenannten Anhänge I, II oder III. Der kommerzielle Handel mit Anhang I Arten ist verboten.  Hierzu gehören z.B. Menschenaffen, Elefanten (mit Ausnahme der Bestände von 4 afrikanischen Staaten), Tiger, viele Walarten, einige Papagei- und Krokodilarten. Sie unterliegen einem absoluten Handelsverbot. Der Handel mit Anhang II Arten darf nur mit Genehmigung des Exportlandes erfolgen und nur wenn er "nachhaltig" ist. Enthalten sind z.B. alle Krokodile, Papageien und Affen, die nicht in Anhang I gelistet sind, sowie zahlreiche Schlangen, Chamäleons, Riesenmuscheln und Steinkorallen. Anhang III enthält Arten, die lediglich von einzelnen Vertragsstaaten für ihren Hoheitsbereich unter Schutz gestellt werden.

Nur Regierungen können Anträge zur Listung einer Art in die Anhänge des WA einreichen und darüber abstimmen. Für die Änderung der Anhänge ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vertragsstaaten nötig. Dennoch können Artenschutzorganisationen wie Pro Wildlife großen Einfluss nehmen: Pro Wildlife dokumentiert die Bedrohung verschiedener Arten und setzt sich in enger Zusammenarbeit mit Regierungen verschiedener Länder dafür ein, dass der Handel mit ihnen reglementiert wird. Mit Erfolg:  Für zahlreiche bedrohte Arten hat Pro Wildlife bereits erreichen können, dass Arten international geschützt wurden. Zudem setzt sich Pro Wildlife dafür ein, dass die WA-Bestimmungen effektiv umgesetzt werden und nicht als Papiertiger enden.