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+++ Ende Mai 2024 hat das Kabinett einem Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes zugestimmt. Die jetzt beschlossene Version stellt beim Wildtierschutz in vielen Bereichen eine Verschlechterung zum bereits unzureichenden ersten Entwurf dar. Als Nächstes folgt der parlamentarische Prozess. Hier haben wir nochmal die Möglichkeit, Verbesserungen in das neue Tierschutzgesetz einzubringen und dafür zu sorgen, dass das Tierschutzgesetz seinem Namen gerecht wird. +++
Exotische Haustiere liegen im Trend. Soziale Medien wie Facebook, YouTube und Instragram befeuern dies zusätzlich. Die Tiere werden häufig gekauft, wenn sie noch süß, klein und vermeintlich ungefährlich sind. Doch schnell werden aus den niedlichen Babys ausgewachsene und gefährliche Wildtiere. Über die Konsequenzen und Risiken für Tier und Mensch machen sich viele keine Gedanken.
Kobras und Pumas im Wohnzimmer
Auch in Deutschland werden Gefahrtiere als Haustiere gehalten, beispielsweise Löwen, Krokodile, Anakondas oder Kobras. Regelmäßig berichten die Medien über entkommende, ausgesetzte oder beschlagnahmte Gefahrtiere. Giftschlangen werden mit der Post verschickt oder Raubkatzen auf dem Rücksitz eines Autos transportiert. Fälle wie diese kommen auch in Deutschland immer wieder vor.
Ein Löwe als Haustier?
Im Februar 2020 sorgte der weiße Löwe Mojo für Schlagzeilen. Ein Privatmann hatte die Großkatze in Zielitz (Sachsen-Anhalt) als „Haustier“ gehalten. Der Mann hatte Mojo zuvor in Tschechien gekauft und nach Deutschland gebracht.
Und es war nicht das erste Mal. Bereits 2015 hatte sich derselbe Mann zwei Löwenjunge angeschafft. Die Tiere entkamen damals aus seinem Haus, wurden auf einem Parkplatz gefunden und beschlagnahmt.
Auch der weiße Löwe Mojo sollte nach einer langen Auseinandersetzung vor Gericht beschlagnahmt werden. Jedoch versteckte der Besitzer das Tier, um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Mojo bleibt bis heute verschwunden.
Wie ist die Situation in Deutschland?
Je nach Zuständigkeit können in Deutschland sowohl der Bund als auch die Bundesländer Gesetze und Verordnungen erlassen. Im Bereich des Tier-, Arten- sowie Naturschutzes liegt die Zuständigkeit beim Bund. Die einzelnen Bundesländer können jedoch aus Gründen der Gefahrenabwehr landeseigene Regelungen zur Haltung von Gefahrtieren festlegen.
Zehn der insgesamt 16 Bundesländer haben bisher auf die fehlenden bundeseinheitlichen Gesetze reagiert und Gesetze bzw. Verordnungen zur Haltung der Gift- bzw. Gefahrtiere als Haustiere erlassen (siehe Tabelle). Je nach Bundesland unterscheiden sich diese jedoch teils stark voneinander, sowohl in der Strenge als auch in Bezug auf die verbotenen Tierarten. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise bisher nur die Haltung von Gifttieren verboten, andere, ungiftige, aber dennoch gefährliche Arten wie Löwen, Krokodile oder Anakondas dürfen weiterhin gehalten werden.
Bundesland | Regelung |
Baden-Württemberg | Keine Regelung |
Bayern | Gefahrtierverordnung |
Berlin | Gefahrtierverordnung |
Brandenburg | Keine Regelung |
Bremen | Gefahrtierverordnung |
Hamburg | Gefahrtierverordnung |
Hessen | Gefahrtierverordnung |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Regelung |
Niedersachsen | Gefahrtierverordnung |
Nordrhein-Westfalen | Gifttiergesetz |
Rheinland-Pfalz | Keine Regelung |
Saarland | Gefahrtierverordnung |
Sachsen | Keine Regelung |
Sachsen-Anhalt | Keine Regelung |
Schleswig-Holstein | Gefahrtierverordnung |
Thüringen | Gefahrtierverordnung |
Das tut Pro Wildlife
Pro Wildlife setzt sich für eine Positivliste für Heimtiere ein. Diese beschränkt Handel und Privathaltung von Heimtieren auf solche Arten, die sich unter Berücksichtigung von Tier-, Arten- und Naturschutz sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten als Haustiere eignen. Solange eine solche Positivliste in Deutschland nicht in Kraft ist, unterstützt Pro Wildlife einzelne Bundesländer dabei, die Haltung der Gefahrtiere als Haustiere zu regulieren.