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Der weiße Löwe Mojo (auch „Moyo“ geschrieben) machte bereits im Februar 2020 bundesweit Schlagzeilen: Damals wurden die Medien erstmals auf die privat gehaltene Großkatze in Zielitz (Sachsen-Anhalt) aufmerksam. Seitdem wurde der Löwe zwischen verschiedenen Einrichtungen hin und her geschoben – unter anderem war Mojo kurzzeitig im Bergzoo Halle untergebracht. Nun setzt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt diesem Treiben endgültig ein Ende. Das Urteil: Der Halter darf den weißen Löwen Mojo nicht mehr halten, damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Seit letztem Jahr machen wir bei den Behörden Druck und setzen uns mit unseren Partnern für die Unterbringung von Mojo in einer Auffangstation ein, wo er dann auch endlich unter Artgenossen leben kann. Aber der Krimi zieht in eine neue Runde: Nach dem Gerichtsurteil hat der Halter den Löwen versteckt, um ihn dem Zugriff der Behörden zu entziehen…
Besitzer ist ein Wiederholungstäter
Doch Löwe Mojo ist kein Einzelfall – und genau das ist das Erschreckende. Derselbe Besitzer hatte sich bereits 2015 über das Internet die zwei Löwenbabys Elsa und Marley angeschafft. Über einschlägige Internetforen sind Löwen bereits ab 2.000 Euro erhältlich; es handelt sich dabei oft um Zuchten aus Osteuropa, die im Internet verhökert werden! Die beiden Löwenbabys sorgten damals für große Aufregung, als sie aus dem Haus des Besitzers entkamen und auf einem Parkplatz gefunden wurden. Damals überließ der Besitzer Elsa und Marley freiwillig unseren niederländischen Partnern von AAP, die sich bis heute um die Tiere kümmern und für die hohen Versorgungskosten aufkommen. Dies hielt den Besitzer jedoch nicht davon ab, sich kurz darauf still und heimlich erneut einen Löwen zu kaufen. Und nach aktueller Rechtslage kann er das auch künftig wieder tun. Doch zunächst muss Mojo erst einmal wieder auftauchen, bevor ihn die Behörden einziehen können. Derzeit versucht das Veterinäramt, per Zwangsgeld das Versteck des Löwen zu ermitteln…
Löwe an der Leine: Gesetzeslage in Deutschland
Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches die Privathaltung von Wildtieren verbietet. Für international geschützte Tierarten besteht lediglich eine Meldepflicht. Wie viele exotische Wildtiere in Deutschland als „Haustiere“ gehalten werden ist, daher völlig unklar. Zehn der 16 Bundesländer haben daher selbst Verordnungen erlassen, die die Haltung von gefährlichen bzw. giftigen Tierarten regeln. Welche Arten als gefährlich eingestuft werden, unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland stark. Beispielsweise hat Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2021 ein Gesetz erlassen, das die Haltung von Gifttieren regelt. Und tatsächlich trifft das Wort „regeln“ zu: Ungiftige, aber dennoch gefährliche Tiere, wie Löwen, Krokodile oder Riesenschlangen, können hier weiterhin ohne Einschränkungen gehalten werden.
In den verbleibenden Bundesländern (Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) können exotische Wildtiere bisher sogar uneingeschränkt gehalten werden. Somit hätte der Besitzer von Mojo den weißen Löwen aus rechtlicher Sicht weiterhin halten dürfen. Lediglich die nicht tierschutzgerechte Unterbringung (bitte nicht mit „artgerecht“ verwechseln!) auf dem Grundstück des Halters führt zu dem Haltungsverbot.
Gefährlicher Trend für Mensch und Tier
Dank Instagram & Co. liegen exotische Haustiere voll im Trend. Daher führen fehlende Gesetze immer wieder dazu, dass sich Privatpersonen exotische Wildtiere anschaffen, meist ohne über die Konsequenzen für das Tier oder sich selbst nachzudenken. Denn die Tiere werden häufig gekauft, wenn sie noch süße, kleine Babys sind. Doch schnell werden aus den niedlichen Jungtieren ausgewachsene Wildtiere, die im Gegensatz zu Hund und Katze keinen Domestizierungsprozess durchlaufen haben. Das heißt, sie haben sich nicht über Jahrhunderte hinweg an den Menschen angepasst, sondern sind und bleiben gefährliche und unberechenbare Wildtiere.
Das tut Pro Wildlife
Pro Wildlife setzt sich bereits seit seiner Gründung für bundeseinheitliche Gesetze ein, die die Haltung von und den Handel mit exotischen Wildtieren massiv einschränken. Eine sogenannte Positivliste, wie es sie bereits in anderen Ländern wie Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gibt, wäre hierfür ein wichtiges Werkzeug. Eine Positivliste legt fest, welche Tiere sich unter Berücksichtigung von Tier-, Arten- und Naturschutz sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekten dazu eignen, in Privathaushalten gehalten zu werden.
Autorin: Katharina Lameter
Veröffentlicht am: 26. Februar 2021. Aktualisiert am: 12. Februar 2024