Brüssel / München 5. April 2019. Ein Ausschuss des belgischen Parlaments hat am 4. April einem nationalen Handelsverbot für Elfenbein zugestimmt. Ausnahmen sollen allerdings weiterhin für verarbeitetes Elfenbein gelten, das vor 1975 erworben wurde. Das belgische Umweltministerium hatte sich bisher gegen Handelsbeschränkungen ausgesprochen – unterstützt aber mittlerweile ein Verbot in Belgien sowie auf EU-Ebene. Damit steigt der Druck auf andere EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission, den Handel ebenfalls zu verbieten. Daniela Freyer von der Tier- und Artenschutzorganisation Pro Wildlife kommentiert: „Wir hoffen, dass die Kehrtwende in Belgien hilft, endlich das Ende des Elfenbeinhandels in Europa einzuläuten. Deutschland und die EU dürfen nicht zum Schlusslicht werden und sollten den Elfenbeinhandel endlich verbieten.“
Die Bundesregierung hatte im Juli 2018 gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und Luxemburg EU-weite Beschränkungen des Elfenbeinhandels gefordert. „Wegen der Untätigkeit der EU haben alle diese Länder bereits auf nationaler Ebene gehandelt – nur Deutschland bisher nicht“, so Freyer. Großbritannien hat im Dezember 2018 das strengste Verbot beschlossen, Luxemburg im Juli 2018, Belgien am 4. April 2019. Frankreich erließ bereits 2016 Handelsbeschränkungen und die Niederlande verbieten seit März 2019 zumindest den Handel mit Stoßzähnen und anderem Rohelfenbein.
Die EU steht seit Jahren in der Kritik: Trotz zahlreicher internationaler Beschlüsse und Forderungen nach einer Schließung der Elfenbeinmärkte und obwohl der internationale Elfenbeinhandel bereits seit 1990 verboten ist, erlaubt sie noch immer den Handel mit Elfenbein aus angeblichen Altbeständen, zum Teil sogar ohne Genehmigung und damit ohne Kontrollmöglichkeiten. Über dieses Schlupfloch kann Elfenbein gewilderter Elefanten in den Handel geschleust werden. Zudem ist die EU der größte Exporteur von angeblich „altem“ Elfenbein nach Asien, dem größten Absatzmarkt für Elfenbein. „Der Verkauf von Elfenbein in der EU und die Ausfuhr nach Asien untergraben die weltweiten Bemühungen, die Wilderei und den illegalen Handel in den Griff zu bekommen“, so die Pro Wildlife Sprecherin. Die EU hat bereits vor drei Jahren Schritte gegen den Elfenbeinhandel angekündigt, bislang aber lediglich die Ausfuhr von ganzen Stoßzähnen und anderem Rohelfenbein verboten. Ausfuhr und Handel von Elfenbeinschnitzereien sind weiterhin erlaubt.
China, ehemals größter Absatzmarkt für legales und illegales Elfenbein, hatte bereits Anfang 2018 seine Elfenbeingeschäfte und Schnitzfabriken geschlossen. Die Nachfrage und die Schwarzmarktpreise sind seither deutlich gefallen. In der Sonderverwaltungszone Hong Kong soll 2021 ein Elfenbeinverbot in Kraft treten, in Taiwan 2020. Die große Mehrheit afrikanischer Staaten, die sich in der 32-köpfigen „African Elephant Coalition“ zusammengeschlossen haben, Artenschützer, Wissenschaftler, das EU-Parlament und auch einige Händler fordern seit langem eine Handelsverbot. Auch das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation der EU Kommission ist eindeutig: 92 Prozent der fast 90.000 Antworten fordern ein konsequentes Verbot des Elfenbeinhandels in der EU. In Petitionen von Tier- und Artenschutzorganisationen haben weit über eine Million Menschen ein Verbot gefordert.
„Es ist höchste Zeit, dass die EU dem blutigen Elfenbeinhandel ein für alle Mal eine Absage erteilt. Sie darf die internationalen Beschlüsse, Forderungen afrikanischer Staaten, des europäischen Parlaments, von Wissenschaftlern, Tierschützern und über einer Million EU-Bürgern nicht länger ignorieren“, so Daniela Freyer von Pro Wildlife.
Auf der bevorstehenden CITES-Artenschutzkonferenz ab Ende Mai in Sri Lanka wird die Schließung der Elfenbeinmärkte ebenfalls im Fokus stehen.
Hintergrund:
Der grenzüberschreitende Handel mit Elfenbein ist seit 1990 durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten. 1999 und 2008 wurden zweimal Abverkäufe von Elfenbein aus dem südlichen Afrika nach Japan und China zugelassen, seither sind Wilderei und illegaler Elfenbeinhandel stark angestiegen. Derzeit werden jedes Jahr etwa 20.000 Elefanten für den Elfenbeinhandel gewildert.
Bisher ist in der EU der Handel mit Elfenbein aus angeblich legalem Altbestand, der vor 1990 erworben wurde, erlaubt. Für angebliche Antiquitäten die vor 1947 erworben wurden, sind noch nicht einmal Genehmigungen erforderlich. Zuverlässige Altersbestimmungen sind nahezu unmöglich, Überprüfungen der Legalität von „Antiquitäten“, die im Internet, in Auktionshäusern, in Geschäften und Flohmärkten angebotenen werden sind selten. Diese Ausnahmen ermöglichen es deshalb, gewildertes Elfenbein in den legalen Handel einzuschleusen. Zudem hat sich die EU in den vergangenen Jahren zum größten Exporteur von „legalem“ Elfenbein nach Asien entwickelt: Alleine im Jahr 2015 exportierten EU-Länder 10.000 Elfenbeinstücke – vor allem nach China.