München, 02. Februar 2024. Mit fast einem Jahr Verzögerung legte die Ampel-Koalition am Donnerstagabend den längst überfälligen Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vor. Die Tierschutzorganisation Pro Wildlife begrüßt die Verbesserungen, die der Entwurf für den Handel mit Heimtieren und die Haltung von Wildtieren im Zirkus vorsieht. Doch es gibt auch viele Lücken. Die Biologin Katharina Lameter von Pro Wildlife kritisiert: „Die Änderungen reichen nicht aus, um dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden. Insbesondere fehlen Regelungen zur Haltung von exotischen Heimtieren.“
Wildtierverbot im Zirkus greift zu kurz
Bislang bildete Deutschland im Hinblick auf die Wildtierhaltung in Zirkussen das einsame, tierschutzpolitische Schlusslicht in Europa. Das soll sich jetzt ändern: §11 Absatz 4 will künftig das Halten oder Zurschaustellen von Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten, Großbären, Großkatzen und Robben an wechselnden Orten gesetzlich verbieten. „Wir begrüßen das geplante Verbot bestimmter Wildtiere“, sagt Lameter. „Jedoch greift es leider immer noch zu kurz. Wir brauchen ein generelles Wildtierhaltungsverbot, das auch andere Wildtiere wie Kängurus, Reptilien und Vögel schützt.“
Kleine Fortschritte beim Wildtierhandel
Deutschland ist einer der Hauptabsatzmärkte für exotische Haustiere weltweit. Doch der Handel mit den Tieren ist hierzulande bislang kaum reguliert: Sowohl für den Online-Handel als auch für Tierbörsen gibt es bisher keine rechtsverbindlichen Regelungen. Das neue Tierschutzgesetz sieht nun eine verpflichtende Identitätsmitteilung für Verkäufer*innen im Online-Handel vor. Anonyme Verkäufe sollen dadurch nicht mehr möglich sein.
Bei Tierbörsen sollen künftig behördliche Kontrollen vor Ort und in der unmittelbaren Umgebung stattfinden, um illegale Angebote zu unterbinden. „Diese Änderungen sind begrüßenswert, reichen aber bei Weitem nicht aus“, sagt Lameter. „Jedes Jahr finden in Deutschland hunderte von Tierbörsen statt, darunter auch Europas größte Reptilienbörse, die Terraristika in Hamm. Hier werden gefährliche, kranke, wild gefangene und gestresste Tiere aus aller Welt in winzige Plastikboxen eingepfercht angeboten. Das muss ein Ende haben.“
Privathaltung von Wildtieren unzureichend reguliert
Seit Jahren nimmt in Deutschland die Haltung von exotischen Heimtieren wie Affen, Papageien, Korallenfischen, Klapperschlangen und Vogelspinnen zu. Dabei geht die private Haltung und der Handel dieser Tiere mit erheblichen Tier- und Artenschutzproblemen sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken einher.
Eine von Pro Wildlifes Hauptforderungen an die Bundesregierung ist daher die Verankerung einer Positivliste im neuen Tierschutzgesetz, die regelt, welche Tiere überhaupt als Heimtiere gehalten und gehandelt werden dürfen. Doch leider fehlt von einer Positivliste im Entwurf für das neue Tierschutzgesetz jede Spur. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Andere europäische Länder haben längst erfolgreich Positivlisten eingeführt“, erklärt Lameter. Ein aktuelles Rechtsgutachten legt dar, dass eine solche Liste in Deutschland rechtlich zulässig und aufgrund des Staatziels Tierschutz dringend geboten ist. Bei einer Online-Umfrage sprachen sich außerdem 90 Prozent der Befragten für eine strengere Regulierung des Handels und der Privathaltung von Exoten aus.
Pro Wildlife fordert Nachbesserungen
Das Resümee von Pro Wildlife zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes fällt gemischt aus. „Zwar sind die vorgesehenen Änderungen ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber bei Weitem nicht aus. Es braucht noch weitere umfassende Änderungen, um dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden“, so Lameter.