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München, 19. März 2019. Die Europäische Kommission legt diese Woche einen Vorschlag für Positionen der EU zur kommenden 18. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) vor. Im Fokus der Weltartenschutzkonferenz stehen zahlreiche Tierarten, die als Körperteile (Elfenbein, Horn, Pelz, Häute), Jagdtrophäen oder lebend als Heimtiere gehandelt werden. Die Tagung ist die bisher größte Konferenz in der CITES-Geschichte und findet vom 23. Mai bis zum 3. Juni 2019 in Colombo, Sri Lanka statt (Edit: Die Konferenz wurde auf August in Genf verschoben).
Einsatz gegen den Handel mit Elfenbein, Horn und Fell
Insgesamt fünf Staaten aus dem südlichen Afrika wollen bestehende Handelsverbote für Elfenbein und Nashorn-Horn zu Fall bringen. „Es sind immer wieder dieselben Staaten, die den kommerziellen Handel mit gefährdeten Arten als „nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ und als Beitrag zum Artenschutz propagieren. Dabei ist der Mythos, dass ein Preisschild am Tier eine Art rettet, verheerend“, so Daniela Freyer von Pro Wildlife. „Die Gier nach Wildtierprodukten stellt die größte Bedrohung für Elefanten und Nashörner dar. Nur wenn der Handel verboten und die Nachfrage eingedämmt wird, haben gefährdete Arten eine Überlebenschance. Immer mehr Staaten erkennen dies und schließen ihre Absatzmärkte. Die Handelsbestrebungen einiger weniger südafrikanischer Staaten könnten die Erfolge der vergangene Jahre zunichtemachen“, so Freyer. Die große Mehrheit afrikanischer Staaten spricht sich für die Beibehaltung der Handelsverbote für Nashorn und Elfenbein aus.
Mehrere Staaten beantragen zudem, Giraffen unter internationalen Schutz zu stellen. Der Handel mit den Tieren für Dekoartikel, Trophäen und Zoos ist bisher uneingeschränkt möglich, obwohl die Bestände in den vergangenen 30 Jahren um fast 40 Prozent eingebrochen sind.
Unter den Tierarten, deren Körperteile international gehandelt werden, sind auch Zwerg- und Glattotter aus Asien, die unter anderem wegen ihres dichten Pelzes bejagt werden und für die auf der Artenschutzkonferenz ein absolutes Handelsverbot beantragt ist.
Exoten als Heimtiere
Zwergotter, Schildkröten, Echsen, Molche, Glasfrösche oder Vogelspinnen sind zudem als Heimtiere begehrt. Tausende werden in der Natur gefangen und landen auch in deutschen Wohnzimmern. „Der Heimtierhandel unterliegt immer neuen Trends. Im Moment sind Zwergotter extrem beliebt, vor allem in Asien. Ein Handelsverbot ist wichtig, um den Fang und illegalen Handel effektiv bekämpfen zu können.“, erklärt Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife.
Im Heimtierhandel besonders angesagt sind Reptilien, Amphibien und Spinnen. 21 Schutzanträge für insgesamt 209 Arten aus dem Exotenhandel liegen nun auf dem Tisch. „Der Handel mit Arten wie Hornagamen aus Sri Lanka, Schwarzleguanen und Glasfröschen aus Lateinamerika oder Spaltenschildkröten aus Afrika ist weitestgehend unreguliert. Die Händler bedienen sich einfach aus der Natur und fahren enorme Gewinnmargen ein“, ergänzt die Pro Wildlife Sprecherin. „Sie schrecken selbst nicht vor Arten zurück, deren Fang und Export im Ursprungsland illegal ist. Denn solange sie nicht durch CITES geschützt sind, können die gestohlenen Tiere in Europa völlig legal verkauft werden.“
Schutzanträge für mehr als 350 Arten
Mehr als 90 Länder haben 57 Anträge für eine Änderung der CITES-Schutzanhänge eingereicht. Schutzbestimmungen sind für 352 Arten beantragt, darunter 343 Arten, die bislang noch gar nicht durch CITES geschützt sind. Für 15 Arten ist eine Lockerung des CITES-Schutzes beantragt.
„Pro Wildlife nimmt bereits seit 20 Jahren an der Konferenz teil. Über diese Zeit haben wir drei Trends festgestellt: Erstens sind und bleiben Elefanten der heiß umstrittene Dauerbrenner. Zweitens gibt es seit einigen Jahren besonders viele Anträge für Arten, die durch den Heimtierhandel bedroht werden, auch dieses Mal wieder vor allem für Reptilien und Amphibien. Und Drittens wächst die Akzeptanz, dass marine Arten wie Haie und Rochen besser geschützt werden müssen“, so Daniela Freyer abschließend.
Hintergründe:
- Für Arten im Anhang I gilt ein internationales kommerzielles Handelsverbot für Wildfänge.
- Für Arten im Anhang II gelten internationale Handelsbeschränkungen (das heißt es sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich, die bescheinigen, dass der Handel legal und nicht dem Überleben der Art abträglich ist).
- Für eine Änderung der CITES-Anhänge ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
- CITES wurde am 3. März 1973 gegründet und trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Deutschland trat dem Abkommen am 22. März 1976 bei.
- Alle EU-Staaten sowie die EU-Kommission sind CITES-Mitglieder. Damit ist die EU der wichtigsten Stimmenblock bei CITES und hat wesentlichen Einfluss auf die Abstimmungsergebnisse. Die Kommission will am 20. März einen Vorschlag zur Positionierung vorlegen, über den die Mitgliedsstaaten bis Mitte Mai verhandeln werden.