Kabinett stimmt neuem Entwurf des Tierschutzgesetzes zu

Pro Wildlife kritisiert unzureichenden Schutz von Wildtieren

Berlin / München, 24. Mai 2024. – Nach monatelangen Verhandlungen hat das Kabinett den neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes beschlossen. Leider weist der Entwurf beim Schutz von Wildtieren zahlreiche Lücken auf und stellt vielfach eine Verschlechterung zur ersten Fassung dar, die das Bundeslandwirtschaftsministerium im Februar veröffentlichte. „Statt der angekündigten Umsetzung des Staatsziels Tierschutz enttäuscht der Beschluss – die Verbesserungen sind gering, schützen Wildtiere nicht ausreichend und das Gesetz bleibt insgesamt ein zahnloser Tiger“, so Katharina Lameter von Pro Wildlife.

Verbot von Wildtieren im Zirkus abgeschwächt

Deutschland ist das letzte EU-Land, das keinerlei Regelungen zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen vorschreibt. Alle anderen Staaten haben Wildtiere in der Manege ganz oder teilweise verboten. Der erste Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes beinhaltete endlich ein Zirkusverbot bestimmter Wildtierarten wie Elefanten, Großkatzen und Robben – ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, der allerdings für alle Wildtiere gelten müsste. Doch anstelle eines generellen Wildtierverbots wurde im aktuellen Entwurf eine Ausnahmeregelung eingeführt, die es Zirkussen ermöglicht, weiterhin Elefant, Löwe & Co. zur Schau zu stellen. „Dieses Schlupfloch macht das zuvor festgelegte Haltungsverbot bestimmter Wildtiere mehr oder weniger obsolet“, so Lameter.

Kaum Verbesserungen im Handel mit Wildtieren

In Deutschland floriert der Handel mit Wildtieren als Haustiere auf Tierbörsen sowie über das Internet. Erdmännchen auf Online-Portalen zu kaufen ist genauso möglich wie eine afrikanische Giftschlange in einer winzigen Plastikbox auf einer Tierbörse. Trotzdem fehlt es nach wie vor an adäquaten Maßnahmen, um den Handel mit Wildtieren effektiv und nachhaltig zu regulieren. Das neue Tierschutzgesetz sieht zwar Maßnahmen im Bereich Online-Handel und Tierbörsen vor, diese reichen allerdings nicht weit genug. Einige Verbesserungen aus der ersten Fassung des Entwurfs wurden sogar nochmals reduziert. So sollen zum Beispiel behördliche Kontrollen von Tierbörsen zwar immer noch verpflichtend sein, sind jedoch nicht mehr für die gesamte Dauer der Börse vorgeschrieben. Ein Lichtblick: Der Verkauf von wildgefangenen Wirbeltieren auf Tierbörsen soll zukünftig grundsätzlich verboten werden. Auch sollen im Online-Handel Verkäufer*innen von lebenden Wirbeltieren diese künftig nicht mehr anonym auf Plattformen verkaufen dürfen.

„Die vorgesehenen Regelungen im Tierschutzgesetz sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, trotzdem können in Deutschland auch zukünftig hunderttausende Wildtiere jährlich auf Online-Plattformen und Tierbörsen gehandelt werden. Diese schiere Masse an Angeboten können weder die Betreibenden selbst noch die zuständigen Behörden kontrollieren“, erklärt Lameter. Pro Wildlife fordert daher eine rechtlich bindende Verordnung für Tierbörsen sowie ein Handels- und Versandverbot von Wildtieren über das Internet.

Regelungen für Wildtiere als Haustiere fehlen weiterhin

Der aktuelle Entwurf des Tierschutzgesetzes verpasst es außerdem festzulegen, welche Tierarten sich überhaupt als Haustiere eignen. Wildtiere wie Affen, Papageien und Chamäleons können in Deutschland nahezu unreguliert als Haustiere gehalten werden, in vielen Bundesländern sogar gefährliche oder giftige Tiere wie Löwe und Klapperschlange. „Die aktuelle rechtliche Lage ist absolut unzureichend. Wildtiere sind sowohl aus Tier- und Artenschutzsicht, aber auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen für die private Haltung in Wohnzimmer und Garten vollkommen ungeeignet“, sagt Lameter.

Eine von Pro Wildlifes Hauptforderungen an die Bundesregierung ist es daher, eine Positivliste im Tierschutzgesetz zu verankern, die klar festlegt, welche Tiere überhaupt als Heimtiere gehalten und gehandelt werden dürfen. Doch leider fehlt davon im Entwurf des neuen Tierschutzgesetz nach wie vor jede Spur. „Wir werden uns daher auch im folgenden parlamentarischen Verfahren weiterhin für Nachbesserungen und den besseren Schutz von Wildtieren einsetzen“, sagt Lameter.

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