Keine Geschäfte mit Nashorn

Eswatini darf nicht mit Rhino-Horn handeln

Johannesburg / München, 3.Oktober 2016. Das Königreich Eswatini ist auf der Welt-Artenschutzkonferenz in Johannesburg mit seinem Antrag gescheitert, erstmals seit 1977 den Handel mit Nashorn-Horn zu erlauben. Die Artenschutzorganisation Pro Wildlife begrüßt die Entscheidung. „Wir sind erleichtert, dass die Staatengemeinschaft das Handelsverbot für Nashorn aufrecht erhalten hat“, sagt Daniela Freyer von Pro Wildlife. „Die Wilderei für den Handel als Statussymbole und Wunderheilmittel bedroht die letzten Nashörner. Nur mit einem dauerhaften Handelsverbot haben sie eine Chance, zu überleben“.

Eswatinis Antrag scheiterte nach einer zähen Debatte mit 26 Ja- zu 100 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen in einer Geheimabstimmung.

Auf dem Schwarzmarkt ist Nashorn mehr wert als Gold

Nashorn besteht aus Keratin-Fasern – aus dem gleichen Stoff bestehen Fingernägel, Pferdehufe oder Kuhhörner. Doch erzielt nur das Rhino-Horn Höchstpreise in Fernost, wo es als Statussymbol gilt und in der traditionellen Medizin als Wundermittel gegen Fieber und Leberprobleme eingesetzt wird. Mit Schwarzmarktpreisen von bis zu 60.000 US-Dollar pro Kilo ist das Horn von Nashörnern mehr wert als Gold. „Eine Freigabe des Handels hätte unweigerlich zur Folge, dass illegales Horn in den legalen Markt eingeschleust und die Wilderei angeheizt würde“, so Freyer.

Blutige Schlacht

Seit 2008 wurden in Afrika 6.000 Nashörner gewildert – meist Breitmaulnashörner, von denen es noch etwa 20.000 Exemplare gibt. Doch auch die vom Aussterben bedrohten Spitzmaulnashörner sind betroffen. Die Wilderei ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und erreichte 2015 ein Rekordniveau von insgesamt 1.338 Tieren. 85 Prozent wurden in Eswatinis Nachbarland Südafrika gewildert, insbesondere im Krüger-Nationalpark. Während in Südafrika die Wilderei 2015 erstmals leicht zurückging, hat sie in Ländern wie Namibia und Simbabwe stark zugenommen.

Alle Nashörner stehen weltweit unter dem strengsten Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (engl. CITES). Nur die Bestände von Südafrika und Eswatini wurden 1995 bzw. 2005 davon ausgenommen, um die Ausfuhr von Jagdtrophäen und lebenden Tieren zu erleichtern; der kommerzielle Handel mit Nashorn bleibt streng verboten. Eswatini hatte beantragt, das Handelsverbot für die lediglich 73 Nashörner des Landes aufzuheben, um Horn, das von Wilderen stammt oder lebenden Tieren entfernt wurde, verkaufen zu können. Südafrika, Gastgeber der Artenschutzkonferenz, unterstützte den Antrag Eswatinis, obwohl es sich vor wenigen Monaten nach eingehender Beratung gegen einen eigenen Antrag zum Nashornhandel entschieden hatte. Andere Länder mit Nashornbeständen in Afrika und Asien hatten sich eindringlich gegen den Handel ausgesprochen.

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