Tierschützer enttäuscht über Urteil gegen Elfenbeinschmuggler

Bewährungsstrafe für größten in Deutschland aufgedeckten Fall

München, 12. November 2020. Die Tierschutzorganisation Pro Wildlife zeigt sich enttäuscht über das am Donnerstag in Cottbus verhängte Gerichtsurteil zum illegalen Handel mit einer Rekordmenge an Elfenbein.  Der Beschuldigte wurde wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Deutsche Zollbeamte hatten 2016 am Flughafen Schönefeld und in Rheinland-Pfalz insgesamt 1,2 Tonnen Elfenbein beschlagnahmt. Auch eine Schnitzwerkstatt wurde ausgehoben. Das Elfenbein sollte als Kaminuhren getarnt illegal nach Vietnam exportiert werden. „Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt. Es ist enttäuschend, dass diese vorsätzliche Tat nicht härter bestraft wird“, so Daniela Freyer von Pro Wildlife. „Solch lasche Strafen haben keine abschreckende Wirkung in dem äußerst lukrativen und kriminellen Geschäft mit bedrohten Arten.“ In Vietnam wurde ein Kilogramm Elfenbein zum damaligen Zeitpunkt für 1.100 bis 1.600 Euro gehandelt – die beschlagnahmte Menge hätte  im Durchschnitt einen Wert von 1,6 Mio. Euro erzielen können.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für den gewerbsmäßigen illegalen Handel mit streng geschützten Tierarten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten vor dem Urteilsspruch einen Deal geschlossen, nachdem der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt hatte.

Wilderei ist die größte Bedrohung für Afrikanische Elefanten. Elfenbein ist zudem eines der am häufigsten in der EU beschlagnahmten Wildtierprodukte, der Aufgriff der 1,2 Tonnen war der größte je in Deutschland aufgedeckte Fall. International ist der Handel mit Elfenbein seit 1990 verboten. Allerdings ist es in Deutschland und der EU weiterhin erlaubt, mit Elfenbein zu handeln, das vor diesem Zeitpunkt erworben wurde. Diese Gesetzeslücke erleichtert den illegalen Handel, denn legales (älteres) und illegales (jüngeres) Elfenbein lassen sich nicht zweifelsfrei unterscheiden.

Derzeit berät die EU über neue Regeln für den Elfenbeinhandel – Tier- und Naturschutzverbände kritisieren den Vorschlag der EU-Kommission, der kein umfassendes Verbot vorsieht. „Die komplizierte Rechtslage erschwert die Arbeit der Vollzugsbehörden und verschafft kriminellen Händlern leichtes Spiel. Es ist höchste Zeit, dass Elfenbeinschmuggel und andere Artenschutzdelikte endlich ernst genommen und entsprechend geahndet werden“, so Freyer abschließend.

Hintergrundinformationen

Mehr zum Thema